Kernfahrbahn

In der Schweiz ist eine Kernfahrbahn eine Strasse, die auf beiden Seiten einen Fahrradstreifen hat, aber keine Leitlinie in der Mitte hat. Sie erhöht in bestimmten Situationen die Verkehrssicherheit für Radfahrer, da sich der Autofahrer nicht mehr auf die Leitlinie in der Mitte der Fahrbahn fixiert und dadurch viel zu nahe am Fahrradfahrer vorbeifährt.

Kernfahrbahn in Münchenstein

Wenn kein Fahrradfahrer in Sichtweite ist, kann am rechten Rand des Fahrradstreifens gefahren werden. Beim Überholen weicht man mehr in die Mitte der Strasse aus, als wenn dort eine Leitlinie wäre. Ein eventuell entgegenkommendes Fahrzeug hat dank dem Fahrradstreifen auf seiner Seite noch genügend Platz.

Kernfahrbahnen werden vorwiegend auf Haupt- und Nebenstrassen 2. Klasse eingesetzt. Seit 2016 sind Kernfahrbahnen nur noch innerorts erlaubt.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Pro Velo Schweiz: Regeln für den Veloverkehr. (Nicht mehr online verfügbar.) Archiviert vom Original am 24. Januar 2017; abgerufen am 24. Januar 2017.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.pro-velo.ch
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