Mogelpackung
Mogelpackung nennt man umgangssprachlich eine Verpackung für ein Konsumprodukt, die über die wirkliche Menge oder Beschaffenheit des Inhalts hinwegtäuscht. Im übertragenen Sinn wird der Begriff für ein Angebot verwendet, hinter dem sich weniger oder anderes verbirgt, als es den Anschein hat.
Rechtsgrundlagen
In § 43 Mess- und Eichgesetz sind die Anforderungen an Fertigpackungen geregelt. Fertigpackungen müssen so gestaltet und befüllt sein, dass sie „keine größere Füllmenge vortäuschen, als in ihnen enthalten ist“. Falls doch eine größere Füllmenge vorgetäuscht wird, kann man von einer Mogelpackung sprechen. Die Fertigpackungsverordnung enthält Einzelheiten zur Bemessung des Inhalts.
Aus Gründen des Verbraucherschutzes ist eine Verpackung nicht zulässig, wenn die Füllmenge einer undurchsichtigen Fertigverpackung von dem Fassungsvermögen des Behälters um mehr als 30 % abweicht – mit anderen Worten: Wenn die Verpackung zu rund einem Drittel Luft enthält. Davon ausgenommen sind Fälle, wo die Abweichung produktbedingt oder technisch unumgänglich ist.[1]
Österreich
In Österreich gibt es keine vergleichbare Verordnung.[2] – Herstellern steht es grundsätzlich frei zu entscheiden, in welchen Mengen sie ihre Ware anbieten. Für zahlreiche Konsumenten stellt das Missverhältnis zwischen großer Verpackung und geringem Inhalt ein Ärgernis dar.[3] Viele wenden sich in dieser Sache an den Verein für Konsumenteninformation (VKI). Der VKI veröffentlicht in der Rubrik „Lebensmittelcheck“ regelmäßig Beispiele für Mogelpackungen.[4] Auch die Arbeiterkammer Vorarlberg thematisiert – mit Hilfe der Konsumenten – Mogelpackungen und veröffentlicht Informationen zu diesem Thema.[5]
Vereinigte Staaten
In den USA sind Mogelpackungen (dort bezeichnet als slack fill, d. h. in etwa „lose Füllung“) Gegenstand zahlreicher und (Stand 2019) zunehmender Sammelklagen gegen Nahrungsmittelhersteller, oft durch darauf spezialisierte Anwälte.[6] Teilweise wird dies auch durch District Attorneys (lokale Staatsanwälte) verfolgt, so zahlten etwa 2019 die zu Lindt & Sprüngli gehörenden Schokoladenhersteller Ghirardelli und Russell Stover 750.000 US-Dollar Strafe für „überwiegend leere“ Verpackungen.[7]
Siehe auch
Weblinks
- Die grössten Mogelpackungen: Noch mehr Luft mit wenig Inhalt – Seite mit Meldestelle des Kassensturz (Fernsehsendung)
- Gerichtsurteil Landgericht Frankfurt am Main.
- Mogelpackung: Mogelpackungsliste mit versteckten Preiserhöhungen; PDF, 7,1 MB, abgerufen am 19. März 2020 (Liste der Verbraucherzentrale Hamburg)
Einzelnachweise
- Verbraucherzentrale Hamburg: Viel Luft in Tüten – Röntgenblick in Lebensmittelpackungen, 5. Mai 2011.
- Immer mehr versteckte Preiserhöhungen. (Nicht mehr online verfügbar.) In: help.orf.at. 30. März 2013, archiviert vom Original am 2. März 2015; abgerufen am 30. März 2013. Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- Verpackungsärger mit Mogelpackungen. Stand: Februar 2013, abgerufen am 13. April 2017.
- Lebensmittelcheck – Mogelpackungen. Stand: April 2017, abgerufen am 13. April 2017.
- Arbeiterkammer Vorarlberg – Mogelpackungen (Memento des Originals vom 17. Juli 2017 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.. Stand: April 2017, abgerufen am 13. April 2017.
- Kaitlyn Tiffany: Half-empty boxes of Milk Duds, underfilled Halo Top: people keep suing over "slack fill" in food. Vox, 31. Juli 2019, abgerufen am 11. August 2019 (englisch).
- Jared Gilmour: Ghirardelli, Russell Stover to pay $750,000 over air-filled chocolate packages. In: The Sacramento Bee. 29. Januar 2019, abgerufen am 11. August 2019 (englisch).