Reparationskommission
Als Reparationskommission wurden zwei Ausschüsse bezeichnet, die von den Siegermächten nach dem Ersten und während des Zweiten Weltkriegs eingerichtet wurden, um Höhe, Annuitäten und Zahlungsmodi der vom Deutschen Reich zu leistenden Reparationen festzulegen.
Nach 1919
Der Friedensvertrag von Versailles setzte in Artikel 233 und 234 eine Wiedergutmachungskommission ein, einen mit Vertretern der Entente besetzten fünfköpfiger Ausschuss, der unter anderem die deutschen Reparationen festsetzte. Die Befugnisse der Kommission waren weitreichend: In ihrer Hand lag die Überwachung und Auslegung der Bestimmungen des Vertrages von Versailles.
Zunächst wurde durch die Kommission die Gesamthöhe der Reparation beschlossen und ein Zahlungsplan aufgestellt, der ab dem 1. Mai 1921 wirksam war. Anschließend überwachte sie die Zahlungsfähigkeit der Weimarer Republik und entschied gegebenenfalls über einen Aufschub der Reparationszahlungen.
Die Forderungen gegen Deutschland beliefen sich zunächst auf eine Abschlagszahlung von 20 Milliarden Goldmark, von Bulgarien wurden 2,25 Milliarden Goldfranken verlangt.[1] Am 5. Mai 1921 setzte die Reparationskommission die Kapitalsumme, die Deutschland zu tilgen und zu verzinsen hatte, auf 132 Milliarden Goldmark fest.[2]
Wegen der immer größeren wirtschaftlichen Probleme des Deutschen Reiches forderten die Alliierten auch Sachleistungen (Stahl, Holz, Kohle) ein. Am 26. Dezember 1922 stellte die Reparationskommission einstimmig fest, dass Deutschland mit den Reparationslieferungen im Rückstand war. Am 9. Januar 1923 behauptete die Reparationskommission, die Weimarer Republik halte absichtlich Lieferungen zurück. Unter anderem seien 1922 statt geforderter 13,8 Millionen Tonnen Kohle nur 11,7 Millionen und statt 200.000 Telegraphenmasten nur 65.000 geliefert worden. Dies nahm Frankreich als Anlass zum Einmarsch in das Ruhrgebiet (siehe Ruhrbesetzung). Die Reichsregierung rief zum Generalstreik im gesamten besetzten Gebiet auf und finanzierte ihn durch die Notenpresse, was zur deutschen Hyperinflation führte. Ende November 1923 beschloss die Reparationskommission, eine Expertenkommission einzuberufen, die die deutsche Zahlungsfähigkeit prüfen sollte.[3] Dies war vorher nie geschehen. Das Ergebnis war der Dawes-Plan, der die Annuitäten senkte, die Höhe der Reparationsschuld aber offenließ.[4] Der Dawes-Plan installierte auch einen Reparationsagenten, dem es oblag, den Transfer der von Deutschland aufgebrachten Reparationen in die Empfängerländer zu organisieren. Dieses Amt übernahm der Amerikaner Seymour Parker Gilbert. Die Reparationskommission war seitdem hauptsächlich dafür verantwortlich, die tatsächlich gezahlten Summen zu quittieren. Auf Initiative Gilberts und mit Zustimmung der Regierungen der Empfängerländer berief die Reparationskommission 1929 eine weitere Expertenkommission ein, die einen endgültigen Reparationsplan erstellen sollte, den Young-Plan.[5] Mit dessen Inkrafttreten am 17. Mai 1930 stellte die Reparationskommission ihre Tätigkeit ein. Ihre Pflichten und die des Reparationsagenten übernahm die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (damals: Bank für den Internationalen Zahlungsausgleich).[6]
Die Reparationskommission war gemäß Artikel 179 des Vertrags von Saint-Germain auch für die Festsetzung der Reparationen Österreichs nach dem Ersten Weltkrieg zuständig.
Den Kommissionsvorsitz führte der jeweilige Vertreter Frankreichs, weiterhin waren Großbritannien, Italien und die USA ständig vertreten. Den letzten Sitz nahm in Fragen der Seeschäden Japan, in Balkanfragen Jugoslawien, ansonsten Belgien ein.[7]
1945
Auch nach dem Zweiten Weltkrieg wurde eine Reparationskommission eingesetzt, um die deutschen Reparationen festzulegen. Sie tagte von Juni bis Juli 1945 in Moskau.[8] Die Beratungen waren durch einen scharfen Gegensatz der britischen und der sowjetischen Standpunkte bestimmt: Die sowjetischen Vertreter beriefen sich auf die Ergebnisse der Konferenz von Jalta, wo der amerikanische Präsident Franklin D. Roosevelt von einer Gesamtsumme von 20 Milliarden US-Dollar gesprochen hatte. Dies hatte er aber lediglich als Verhandlungsgrundlage ins Gespräch gebracht, und der britische Premierminister Winston Churchill hatte dem in Jalta ausdrücklich nicht zugestimmt. Die Briten waren gegen eine allzu hohe Reparationsbelastung Deutschlands, die verhindern würde, dass es nennenswert zum Welthandel beitrug. Vor allem beharrten sie auf dem first charge principle: Danach dürfe Deutschland nur zu Reparationsleistungen verpflichtet werden, wenn sein Eigenbedarf gedeckt war. Dadurch wollten sie verhindern, Hilfeleistungen für ihre Zone leisten und damit indirekt die Reparationen an die Sowjetunion finanzieren zu müssen. Dass die Demontagen in der sowjetischen Besatzungszone bereits begonnen hatten, noch bevor die Höhe der Reparationen feststanden, erboste die Briten ebenfalls. Der Reparationskommission gelang es immerhin, einen Verteilungsschlüssel festzulegen: Danach sollte die Sowjetunion 56 Prozent erhalten und die beiden Westmächte je 22 Prozent, verbunden jeweils mit der Verpflichtung, zehn Prozent zur Befriedigung der Reparationsansprüche weiterer Staaten zur Verfügung zu stellen. Ein statement of principles zu den deutschen Reparationsverpflichtungen, was ihre Hauptaufgabe gewesen war, brachte sie aber nicht zustande. Mitte Juli wurden die Beratungen wegen unüberbrückbarer Gegensätze abgebrochen. Mit dem dornigen Problem der deutschen Reparationen mussten sich daher die drei Staatschefs auf der Konferenz befassen.[9]
Einzelnachweise
- Gordon Martel (Hrsg.): A Companion to Europe 1900–1945. Wiley-Blackwell, 2010, ISBN 978-1-4443-3840-9.
- Bruce Kent: The Spoils of War. The Politics, Economics, and Diplomacy of Reparations 1918–1932. Clarendon, Oxford 1989, S. 134 f.
- Bruce Kent: The Spoils of War. The Politics, Economics, and Diplomacy of Reparations 1918–1932. Clarendon, Oxford 1989, S. 233 f.
- Heinrich August Winkler: Der lange Weg nach Westen, Bd. 1: Deutsche Geschichte vom Ende des Alten Reiches bis zum Untergang der Weimarer Republik. C.H. Beck, München 2000, S. 446.
- Bruce Kent: The Spoils of War. The Politics, Economics, and Diplomacy of Reparations 1918–1932. Clarendon, Oxford 1989, S. 283–285.
- Eugen Mayer: Skizzen aus dem Leben der Weimarer Republik. Berlin 1962, S. 87 (books.google.at).
- Reparationskommission. In: Der Große Brockhaus. Handbuch des Wissens in zwanzig Bänden. F.A. Brockhaus, Leipzig 1928 ff.
- Jörg Fisch: Reparationen nach dem Zweiten Weltkrieg. C.H. Beck, München 1992, ISBN 978-3-406-35984-2, S. 63–68.
- Hermann Graml: Die Alliierten und die Teilung Deutschlands. Konflikte und Entscheidungen 1941–1948. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1985, ISBN 3-596-24310-6, S. 82–86.