Stimmrechtsbeschwerde

Mit der Stimmrechtsbeschwerde (auch Wahlrechtsbeschwerde) kann in der Schweiz die Verletzung von politischen Rechten bei Wahlen und Abstimmungen beim Bundesgericht gerügt werden (Art. 82 lit. c BGG). Anders als es der Wortlaut von Art. 82 lit c. BGG suggeriert, können nicht nur Beeinträchtigungen des Stimm- und Wahlrechts, sondern aller politischen Rechte im Sinne von Art. 34 BV geltend gemacht werden. Darunter fallen Verletzungen der Wahl- und Abstimmungsfreiheit sowie des Referendums- und Inititativrechts. Die Stimmrechtsbeschwerde erfasst politische Rechte des Bundes, der Kantone, der Gemeinden sowie der Bezirke, aber auch andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie zum Beispiel Kirchen.[1] Akte des Bundesrates oder der Bundesversammlung (z. B. Ungültigkeitserklärung einer Volksinitiative oder Abstimmungserläuterungen des Bundesrates) können jedoch nicht angefochten werden.[2]

Auch eidgenössische Volksabstimmungen können nachträglich auf ihre Rechtmässigkeit überprüft werden, wenn im Nachhinein ersichtlich wird, dass eine massive Beeinflussung der Abstimmung vorlag. Da in einem solchen Verfahren sämtliche Berichterstattung einbezogen werden muss, müssen auch die Erläuterungen des Bundesrates berücksichtigt werden; nicht möglich ist jedoch direkte Anfechtung.[2]

Vor der Justizreform war die Stimmrechtsbeschwerde eine staatsrechtliche Beschwerde, die wegen Verletzung politischer Rechte in der Schweiz ergriffen werden konnte.[3]

Literatur

  • Christoph Hiller: Die Stimmrechtsbeschwerde. Schulthess, Zürich 1990. ISBN 3-7255-2820-9
  • T. Jaag: Die Stimmrechtsbeschwerde und die Ungültigerklärung von Volksinitiativen. Recht, 1990.

Einzelnachweise

  1. Ulrich Häfelin, Walter Haller, Helen Keller, Daniela Thurnherr: Schweizerisches Bundesstaatsrecht. 10. Auflage. Schulthess, Zürich 2020, ISBN 978-3-7255-8079-8, S. 643.
  2. Ulrich Häfelin, Walter Haller, Helen Keller, Daniela Thurnherr: Schweizerisches Bundesstaatsrecht. 10. Auflage. Schulthess, Zürich 2020, ISBN 978-3-7255-8079-8, S. 644.
  3. Bernhard Maag: Urnenwahl von Behörden im Majorzsystem ausgehend vom Recht des Kantons Zürich. Norderstedt 2004, ISBN 978-3-8334-1377-3, S. 231.

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