Verlagsbeilage
Verlagsbeilagen sind separate Blätter einer Zeitung, die nicht zum redaktionellen Bestandteil gehören.[1]
Hintergrund
Um die Unabhängigkeit journalistischer Berichterstattung zu gewährleisten, ist bei Printmedien die Redaktion vom Verlag getrennt. Die Redaktion ist für die inhaltlichen Beiträge verantwortlich, während der Verlag für Vermarktung und wirtschaftliche Belange zuständig ist. Der Begriff „Verlagsbeilage“ ist sogesehen ein Euphemismus für „Werbebeilage“.
Weblinks
- Sebastian Heiser: „Jetzt sprechen die Schleichwerber“, taz blogs, 18. April 2011.
- Michael Hanfeld: „Abhöraffären bei SZ und taz: Der Spion, der sie siebte“, Faz.net, 21. Februar 2015.
Einzelnachweise
- Stichwort: „Verlagsbeilage“, in SAP Bibliothek (Memento des Originals vom 12. August 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
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