Wittigsthal

Wittigsthal ist ein Stadtteil von Johanngeorgenstadt im Erzgebirgskreis im Erzgebirge. Bekannt ist heute der Ort, der unmittelbar entlang der deutsch-tschechischen Grenze an der Einmündung des Breitenbachtals in das Tal des vom Fichtelberg kommenden Schwarzwassers liegt, durch den Grenzübergang nach Tschechien.

Früheres Gemeindeamt Wittigsthal
Fundort der Erzstufe von 1789 aus Pechblende

Zu erreichen ist Wittigsthal mit der Eisenbahn über ZwickauAueSchwarzenberg–Johanngeorgenstadt und mit dem Kraftfahrzeug über die Staatsstraße 272 Schwarzenberg–Johanngeorgenstadt oder Eibenstock–Johanngeorgenstadt sowie aus Tschechien über die Grenze.

Geschichte

Die Gründung des Ortes geht auf ein Wohnhaus zurück, dessen Errichtung die Besitzer des Eisenhammers Breitenbach, darunter Daniel Zobel, 1628 beim Kurfürsten Johann Georg I. von Sachsen unmittelbar ihrem Hammerwerk gegenüber auf kursächsischer Seite beantragten. Später legte dort Caspar Wittich mit Genehmigung des Kurfürsten von Sachsen am 28. Mai 1651 ein Hammerwerk an. Der Besitzer Nestler des Eisenhammerwerks errichtete nach 1826 in der zu Johanngeorgenstadt gehörenden Haberlandmühle am Schwarzwasser nach englischem Vorbild ein Blechwalzwerk. Hierfür verwendete er die aus Schlesien stammenden Anlagen, die für das Eisenhammerwerk Schönheiderhammer bestimmt waren und dort wegen Konkurses nicht verwendet wurden.[1] Das Walzen des Eisenblechs war gegenüber dem bisherigen Hämmern effizienter, brachte homogenere und maßhaltigere Bleche hervor.

1935 wurde Wittigsthal gemeinsam mit Jugel nach Johanngeorgenstadt eingemeindet. Noch heute besteht die Eisenwerk Wittigsthal GmbH als traditioneller Hersteller emaillierter Badeöfen.

Persönlichkeiten

Commons: Wittigsthal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
  • Wittigsthal im Historischen Ortsverzeichnis von Sachsen

Einzelnachweise

  1. Insel Rügen. Freihafen für Wahrheit, Recht und offne Rede. Ein Beiblatt zur constitutionellen Staats-Bürgerzeitung zunächst der Erörterung provinzieller und allgemeiner Staats- und Verwaltungsgebrechen bestimmt. No. 31 vom 5. August 1835, S. 121 Digitalisat, abgerufen am 29. April 2015.

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