Amtsgericht Wriezen

Das Amtsgericht Wriezen war ein preußisches Amtsgericht mit Sitz in Wriezen, Provinz Brandenburg.

Amtsgerichtsgebäude

Geschichte

Seit 1849 bestanden in Preußen Kreisgerichte. Das Kreisgericht Wriezen war dem Kammergericht nachgeordnet. Im Rahmen der Reichsjustizgesetze wurden diese Gerichte 1879 aufgehoben.

Das königlich preußische Amtsgericht Wriezen wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von 12 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Prenzlau im Bezirk des Kammergerichtes gebildet. Der Sitz des Gerichts war die Stadt Wriezen.

Sein Gerichtsbezirk umfasste den Landkreis Oberbarnim ohne die Teile, die den Amtsgerichten Alt-Landsberg, Eberswalde, Freienwalde und Strausberg zugeordnet waren sowie aus dem Landkreis Königsberg, die Amtsbezirke Carlshof-Carlsbiese und Wustrow und der Gemeindebezirk und Gutsbezirk Alt-Reetz aus dem Amtsbezirk Reetz.[1]

Am Gericht bestanden 1880 drei Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein mittelgroßes Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[2]

1945 wurde das Amtsgericht Wriezen den Landgericht Eberswalde zugeordnet.

In der DDR wurden 1952 die Amtsgerichte und damit auch das Amtsgericht Wriezen aufgehoben und Kreisgerichte, darunter das Kreisgericht Bad Freienwalde für den Kreis Bad Freienwalde gebildet. Das Amtsgericht Wriezen wurde aufgehoben und auch nach der Wende nicht mehr eröffnet.

Amtsgerichtsgebäude

Das Gerichtsgebäude (Hospitalstraße 38) steht als Baudenkmal unter Denkmalschutz.

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30., S. 427, Digitalisat
  2. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1880, S. 398 online

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