Sicherheitskennzeichen

Das Anbringen von Sicherheitskennzeichen (nach DIN Sicherheitszeichen), die Sicherheitskennzeichnung, dient der Unfallverhütung und dem Gesundheitsschutz im Speziellen und der Sicherheit im Allgemeinen, insbesondere am Arbeitsplatz (Arbeitsschutz bzw. Arbeitssicherheit).

gelb: Warnung; hier Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen
grün: Rettungszeichen; hier Rettungsweg/Notausgang nach rechts

Grundlagen

Sicherheitskennzeichen sollen einerseits den Betrachter informieren über

  • Gefahren, die von bestimmten Sachverhalten ausgehen, etwa Absturzgefahr, Quetschgefahr, dem Vorhandensein gefährlicher Substanzen, z. B. giftiger oder ätzender Stoffe, radioaktiver Stoffe, oder von gefährlichen Anlagen, z. B. Anlagen mit elektrischer Hochspannung, Laserstrahlen etc. (Warnzeichen)
  • die Notwendigkeit, bestimmte Verhaltensweisen zu unterlassen (Verbotszeichen), um Unfälle zu vermeiden, etwa das Rauchen oder das Hantieren mit sonstigem offenem Feuer wegen tatsächlicher Anwesenheit explosionsgefährdender Gase, Stäube und Dämpfe, z. B. in der Nähe von Zapfstellen für Benzin,
  • die Notwendigkeit, ein bestimmtes Verhalten zu zeigen (Gebotszeichen), um Unfälle zu vermeiden oder deren Folgen zu mildern, z. B. das Gebot, in bestimmten Bereichen Arbeitsschutzhelme zu tragen, oder um Beschädigungen der Gesundheit zu vermeiden, z. B. das Gebot, einen Gehörschutz oder eine Atemschutzmaske in einem bestimmten Bereich zu tragen,

andererseits sollen sie hinweisen auf

Sicherheitskennzeichen sind oftmals als Piktogramme gestaltet und insoweit selbsterklärend. Ihre Bedeutung wird darüber hinaus oftmals in schriftlichen Brandschutzordnungen allen Mitarbeitern eines Betriebes oder einer Einrichtung und darüber hinaus durch Aushänge auch Besuchern und Gästen erklärt.

Sicherheitskennzeichen werden darüber hinaus zum Zeichnen von Flucht- und Rettungsplänen, von Feuerwehrplänen und von Feuerwehrlaufkarten benutzt.

Sicherheitsfarben und geometrische Form

Im Anhang II der Richtlinie 92/58/EWG[1] und in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3[2] sind folgenden Formen und Farben für die Sicherheitszeichen festgelegt:

ZeichensorteBedeutungFarbe (nach ISO 3864-4)FormBeispiel
VerbotszeichenVerbotRotKreis mit Diagonalbalken Keine offene Flamme; Feuer, offene Zündquelle und Rauchen verboten
GebotszeichenGebotBlauKreis Gehörschutz benutzen
WarnzeichenWarnungGelbgleichseitiges Dreieck mit gerundeten Ecken Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen
RettungszeichenGefahrlosigkeitGrünQuadrat oder rechteckige Fläche Sammelstelle
BrandschutzzeichenBrandschutzRotQuadrat Feuerlöscher

Rechtsvorschriften

Europäische Union

In der Europäischen Union sind die Sicherheitszeichen durch die Richtlinie 92/58/EWG des Rates vom 24. Juni 1992 über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz harmonisiert.[1]

Deutschland

In Deutschland wurde die Richtlinie 92/58/EWG in der DGUV-Information 211-041 Unfallverhütungsvorschrift Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz,[3] der Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV A8 und in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3[2] umgesetzt.

Die DIN-Normen DIN 4844-1 und DIN 4844-2 legen die Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen fest, die für den Zweck der Unfallverhütung, des Brandschutzes, des Schutzes vor Gesundheitsgefährdungen und für Fluchtwege angewendet werden.[4]

Die neuen Symbole nach der Norm DIN EN ISO 7010[5] sind international und europäisch abgestimmt und wurden zum 27. Februar 2013 in der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A1.3 übernommen.[2]

Die DIN EN ISO 7010 definiert Kennbuchstaben für die verschiedenen Kategorien der Sicherheitskennzeichen:

Durch den Kennbuchstabe sowie einer dreistelligen Ziffer lässt sich jedes genormte Sicherheitskennzeichen identifizieren.

Die ASR A1.3 definiert darüber hinaus Zusatzzeichen, die zusammen mit einem Sicherheitszeichen verwendet werden und ein Kombinationszeichen ergeben.

Wo Sicherheitskennzeichen anzubringen sind, wird ausführlich in der Arbeitsstättenverordnung und vielen Spezialvorschriften vor allem zum Brandschutz geregelt.

USA

In den USA regeln die Normen ANSI Z535.3 und Z535.4 die Gestaltung der Sicherheitskennzeichen.

Siehe auch

Commons: Symbole der Sicherheitskennzeichnung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Richtlinie 92/58/EWG. (PDF) In: europa.eu. 26. Juli 2019, abgerufen am 2. September 2022.
  2. Technische Regeln für Arbeitsstätten: Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, Ausgabe Februar 2013 – ASR A1.3 (PDF; 2 MB)
  3. DGUV Information 211-041 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung, April 2016
  4. DIN 4844-2, NA 095 Sicherheitstechnische Grundsätze (NASG) im DIN – Deutsches Institut für Normung e. V.
  5. DIN EN ISO 7010, DIN – Deutsches Institut für Normung e. V.
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