Günther Sacksofsky

Günther Sacksofsky (* 24. September 1901 in Mannheim; † 22. März 1983 in Heidelberg) war ein deutscher Verwaltungsjurist und Polizeibeamter der Ordnungspolizei. Er war im NS-Staat Polizeidirektor und Polizeipräsident in Mannheim, Freiburg, Mülhausen und Chemnitz sowie SS-Standartenführer.

Eltern und Kindheit

Günther Sacksofsky wurde am 24. September 1901 als eines der drei Kinder von Karl Friedrich Viktor Sacksofsky und dessen Ehefrau Paula in Mannheim geboren.[1] Sacksofskys Vater, Karl Friedrich Viktor Sacksofsky, geboren am 24. Januar 1868 in Elgenhausen im Kreis Kassel, war Oberleutnant im 2. Badisches Grenadier-Regiment „Kaiser Wilhelm I.“ Nr. 110 in Mannheim. Er heiratete am 2. Oktober 1897 in Mannheim Paula Amalia Benedicta Zeroni, eine Frau aus der gehobenen Mannheimer Gesellschaft.[2] Karl Friedrich Viktor Sacksofsky nahm als Soldat am Ersten Weltkrieg teil und fiel am 30. Oktober 1914 als Major vor Langemark in Flandern, Belgien.[3]

Schule, Studium und Heirat

Sacksofsky besuchte von 1907 bis 1911 die Volksschule in Saarbrücken und von 1911 bis 1914 das Gymnasium in Saarbrücken.[4] Von 1914 bis 1919 besuchte er die Kadettenanstalt in Karlsruhe sowie die Preußische Hauptkadettenanstalt in Berlin. Seine Reifeprüfung legte er 1921 an der Oberrealschule in Heidelberg ab.

1921 begann Sacksofsky ein Studium der Rechtswissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität in Heidelberg. Das Studium musste er sich als Werksstudent selbst verdienen. Er arbeitete laut eigenen Angaben als Hilfsarbeiter im Baugewerbe, im Steinbruch und bei den Erdarbeiten für den Bau des Neckarkanals sowie als Hilfsarbeiter bei der BASF in Ludwigshafen[5] Wegen der schlechten wirtschaftlichen Situation seiner Familie, völliger Vermögensverlust durch die Inflation, musste er sein Studium zeitweise unterbrechen. Die 1. juristische Staatsprüfung, das Referendarexamen, legte er 1925, die 2. juristische Staatsprüfung, das Gerichts-Assessorexamen, 1928 ab.[6]

1928 heiratete Sacksofsky Anna Tschepke, Tochter des Hauptmanns Karl Tschepke und dessen Ehefrau Emma geb. Bassermann, mit der er vier Kinder hatte.[7]

Politische Betätigung in der Weimarer Republik

Laut eigenen Angaben war Sacksofsky während der Weimarer Republik in der Schwarzen Reichswehr aktiv[8] und nahm 1923 am Küstriner Putsch teil. Die Teilnahme an Letzterem geht aus einem Zeitungsartikel im Hakenkreuzbanner vom 27. September 1933 anlässlich seines Ausscheidens als Polizeipräsident von Mannheim hervor[9]. In seiner Studentenzeit in Heidelberg war Sacksofsky in der Freischar Damm in den Strukturen der Orgesch (Organisation Escherich) aktiv.[10] Dieser Aktivismus lässt sich nicht nur politisch-ideologisch sondern auch sozialpsychologisch interpretieren.[11][12]

Als ein im Zeitraum zwischen 1900 und 1912 Geborener, gehörte Sacksofsky zur sogenannten Kriegsjugendgeneration, ein von dem Historiker Ulrich Herbert geprägter Begriff, der meist im Zusammenhang von Darstellungen über Mitglieder der späteren Führungsschicht des NS-Staates verwendet wird.

Beruflicher Werdegang, 1928–1945

Sacksofsky wurde nach bestandener 2. juristischer Staatsprüfung im Dezember 1928 in den Dienst der inneren Verwaltung des Landes Baden übernommen und arbeitete als Regierungsassessor beim Bezirksamt Villingen. Im Juli 1930 wurde er an das Bezirksamt in Mannheim versetzt und übernahm dort die Nachfolge des zum Landrat ernannten Regierungsrats Rudolf Binz im Bezirksamt Polizeidirektion Mannheim. Im Februar 1931 erfolgte seine planmäßige Ernennung zum Regierungsrat. Im Polizeipräsidium Mannheim war Sacksofsky zunächst Abteilungsvorstand.

Polizeipräsidium Mannheim, Eintritt in die NSDAP und die Allgemeine SS, 1933

Von März bis Oktober 1933 war Sacksofsky nach dem Weggang des Mannheimer Polizeipräsidenten Jakob Bader kommissarischer Leiter des Polizeipräsidiums Mannheim, bevor er zum Polizeipräsidium Karlsruhe versetzt wurde.[13]

Sacksofsky trat rückwirkend zum 1. Mai 1933 offiziell in die NSDAP (Mitgliedsnummer 3.104.244) und im selben Jahr auch in die Allgemeine SS (Mitgliedsnummer 111.868) ein.[14] Er zählte somit nicht zu den „alten Kämpfern“, die schon früh in die NSDAP eingetreten waren. Er konnte aber trotz der am 19. April 1933 von der NSDAP eingeführten Aufnahmesperre Parteimitglied werden. Diese Neumitglieder wurden von den „alten Kämpfern“ als „Märzgefallene“ verspottet.

Im Oktober 1933 wurde Sacksofsky vom badischen NS-Innenminister Karl Pflaumer als Mannheimer Polizeipräsident verabschiedet. Amtsnachfolger wurde Hermann Ramsperger.[15]

Polizeipräsidium Karlsruhe, 1934

Sacksofsky wurde zum Polizeipräsidium Karlsruhe versetzt und war dort Abteilungsvorstand und Stellvertreter des Polizeipräsidenten. Mit dem dortigen Polizeipräsidenten Richard Wagenbauer, der oberster SA-Führer in Baden war, geriet er in Konflikt, da dieser ihn dazu verleiten wollte, „nazistisch“ im Sinne der Partei zu arbeiten und ihm seine Rechtsauffassung aufzwingen wollte, was Sacksofsky jedoch vehement ablehnte.[16] Sacksofsky wurde auf eigenen Wunsch hin ab dem 21. Februar 1934 als Hilfsreferent im badischen Innenministerium eingesetzt.

Polizeidirektion Freiburg/Polizeiverwaltung Mülhausen, 1934–1943

Sacksofsky wurde vom Reichsstatthalter in Baden und Gauleiter Robert Wagner mit Entschließung vom 27. Juni 1934 und Wirkung vom 1. August 1934 zum Polizeidirektor in Freiburg ernannt.[17]

Im Februar 1935 rügte Karl Pflaumer, der Innenminister von Baden, das Verhalten Sacksofskys bei Vorkommnissen im Rahmen der Saarfeier in Haltingen im Januar 1935 in einem Brief an den Landeskommissär von Freiburg Paul Schwoerer.[18] Im vorliegenden Fall geriet Sacksofsky in seiner Eigenschaft als Rechtsberater der SS in Konflikt mit staatlichen Behörden wegen Einmischung und Behinderung der Rechtspflege.

Am 30. Januar 1939 wurde Sacksofsky zum Obersturmbannführer im Stab des SS-Abschnitts XIX Karlsruhe ernannt und anlässlich des 50. Geburtstags Adolf Hitlers durch den Reichsführer SS und Chef der Deutschen Polizei Heinrich Himmler mit dem Ehrendegen der SS als besonders förderungswürdig ausgezeichnet.[19] Nach der deutschen Besetzung Frankreichs im Juni 1940 übernahm er, neben seiner Tätigkeit als Polizeidirektor von Freiburg, auf Weisung des Chefs der Zivilverwaltung im Elsass und mit Zustimmung des Reichsführers SS, im Juli 1940 auch die Leitung der staatlichen Polizeiverwaltung in Mülhausen.[20] Im August 1941 wurde Sacksofsky offiziell zum Polizeipräsident von Mülhausen ernannt.[21]

Als Polizeidirektor von Freiburg leitete Sacksofsky zu Kriegsbeginn ein Strafverfahren gegen die Ehefrau des Freiburger Oberbürgermeisters Franz Kerber wegen Bevorratung von bewirtschafteten Waren in großem Umfang ein. Trotz des Appells von Gauleiter Robert Wagner, das Verfahren fallen zu lassen, kam es zu einer Verurteilung mit einer Geldstrafe von 300 Reichsmark.[22]

Kriegsgerichts- und Disziplinarverfahren, 1942

Im Juli 1942 wurde gegen Sacksofsky, der im Januar 1942 im Rahmen der Dienstgradangleichung zum SS-Standartenführer befördert worden war, durch den HSSPF in Stuttgart, SS-Gruppenführer Kurt Kaul, ein Kriegsgerichts- und Disziplinarverfahren wegen des Vorwurfs des Ankaufs verbotener Lebensmittel und somit der Untergrabung des Widerstandswillens, sowie wegen angeblicher homosexueller Neigungen eingeleitet.[23] Kurt Kaul, ein Freund des Freiburger Oberbürgermeisters Kerber, wollte sich damit offenbar dafür revanchieren, dass Sacksofsky zuvor, trotz Androhung eines SS-Disziplinarverfahrens, ein Strafverfahren gegen die Ehefrau von Kerber eingeleitet hatte.[24] Im Juni 1942 wurde Sacksofsky auf Anordnung des badischen Gauleiters Robert Wagner mit sofortiger Wirkung vom Dienst suspendiert[25] und ihm das Tragen der SS-Uniform untersagt.[26] Trotz seiner Suspendierung wurden Sacksofsky zunächst die Planstelle beim Polizeipräsidium Mülhausen belassen und seine Dienstbezüge weiterhin gewährt, seine Freiburger Dienstwohnung musste er auf Weisung des badischen Innenministeriums und des Landeskommissärs im Juli 1942 räumen.[27]

Ausschluss aus der NSDAP, 1943

Mit Hilfe von Kurt Bader, den Sacksofsky aus seiner Zeit beim Polizeipräsidium Mannheim kannte und der inzwischen als Ministerialdirigent im Reichsministerium des Inneren tätig war, konnte das Verfahren gegen Sacksofsky SS-Gruppenführer Kaul entzogen werden und der unabhängigen Prüfung durch das SS- und Polizeigericht Metz zugewiesen werden[28], das ihn wegen erwiesener Unschuld freisprach. Kurt Kaul wurde im April 1943 seines Amtes enthoben und zum SS-Sturmbannführer degradiert.[29] Trotz der Rehabilitierung durch das SS- und Polizeigericht wurde Sacksofsky von Gauleiter Robert Wagner aus der NSDAP ausgeschlossen, da er das Verfahren gegen sich mit seinem Einspruch in die Länge gezogen habe und daher nicht mehr würdig sei, Mitglied der NSDAP zu sein.[30] Gegen seinen Parteiausschluss legte Sacksofsky keinen Widerspruch ein, wodurch dieser rechtskräftig wurde.[31] Eine Weiterbeschäftigung in Baden unter Gauleiter Wagner war unter den gegebenen Umständen nicht mehr möglich.

Polizeipräsidium Chemnitz, 1943

Im November 1943 wurde Sacksofsky in das Polizeipräsidium Chemnitz versetzt und dort im Juli 1944 Polizeipräsident.[32] Sacksofsky war in Chemnitz in seiner Position als Polizeipräsident auch für das dem Polizeipräsidium angeschlossene Gefängnis verantwortlich. Während seiner Dienstzeit kam es zu Misshandlungen der Gefangenen durch die Gestapo. Eine persönliche Verantwortung wurde von Sacksofsky bestritten.[33]

Im März 1945 wurde Sacksofsky das Kriegsverdienstkreuz mit Schwertern verliehen, welches er gemäß eigener Aussage aufgrund seiner Verdienste um den Luftschutz in Chemnitz erhielt.[34]

NS-Ehrungen und Mitgliedschaften in weiteren NS-Organisationen, 1933–1945

NS-Ehrungen

Mitgliedschaft in weiteren NS-Organisationen

Nach 1945

Günther Sacksofsky geriet am 7. Mai 1945 in amerikanische Kriegsgefangenschaft, aus der er im Juni 1945 in politische Internierung überführt wurde. Am 16. April 1948 wurde er aus der Internierungshaft entlassen.[35]

Aufgrund seiner herausgehobenen Position im Führungsbereich der NS-Polizeiverwaltung wurde Sacksofsky zunächst im Rahmen der Ermittlungen im Spruchkammerverfahren als Hauptschuldiger eingestuft. Er wurde er jedoch aufgrund zahlreicher entlastender Zeugenaussagen („Persilscheine“) sowie mangels konkreter Beweise gemäß Urteil der Spruchkammer in Heidelberg im Juli 1948 schließlich als Mitläufer eingestuft. Sacksofsky war, so die Begründung der Spruchkammer für diese Einstufung, „nie bereit, seine verwaltungsdienstlichen Pflichten, an welche er den strengsten Maßstab juristischer und dienstlicher Korrektheit anlegte, den parteilichen Interessen oder gar der Parteikorruption unterzuordnen.“[36]

Sacksofsky wurde im Mai 1949 als Rechtsanwalt am Landgericht Heidelberg[37] und zum Richterdienst beim Oberversicherungsamt Karlsruhe von Mitte 1950 bis Mitte 1951 zugelassen. Obwohl Sacksofsky nach dem Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter Artikel 131 des Grundgesetzes fallenden Personen Anspruch auf eine Planstelle hatte, die seiner letzten Besoldungsstufe vor 1945 entsprach, wurde dieser Rechtsanspruch bei seiner Wiedereinstellung in den öffentlichen Dienst nicht berücksichtigt.[38] Sacksofsky klagte wiederholt gegen das Land Baden-Württemberg, welches 1963 durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Karlsruhe verpflichtet wurde, Sacksofsky ab Oktober 1961 die Bezüge nach der Besoldungsgruppe A 16 als leitenden Regierungsdirektor zu gewähren.[39] Sacksofsky trat im September 1966 mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze in den Ruhestand. Er starb am 22. März 1983 in Heidelberg.[40]

Siehe auch

Literatur

  • Ralph Angermund: Korruption im Nationalsozialismus. Eine Skizze, in: Christian Jansen (Hrsg.): Von der Aufgabe der Freiheit. Politische Verantwortung und bürgerliche Gesellschaft im 19. und 20. Jahrhundert, Akademie Verlag 1995.
  • Cord Arendes: Zwischen Justiz und Tagespresse. „Durchschnittstäter“ in regionalen NS-Verfahren, Schöningh 2012.
  • Frank Bajohr: Parvenüs und Profiteure. Korruption in der NS-Zeit, S. Fischer Verlag 2001.
  • Jürgen Bast: Totalitärer Pluralismus. Zu Franz L. Neumanns Analysen der politischen und rechtlichen Struktur der NS-Herrschaft, Mohr-Siebeck 1999.
  • Ruth Bettina Birn: Die Höheren SS- und Polizeiführer. Himmlers Vertreter im Reich und in den besetzten Gebieten, Droste Verlag 1986.
  • Otto Borst: Das Dritte Reich in Baden und Württemberg. Bd. 1 der Schriftenreihe des Stuttgarter Symposions, Konrad Theiss 1988.
  • Jürgen W. Falter (Hrsg.): Junge Kämpfer, alte Opportunisten. Die Mitglieder der NSDAP 1919—1945, Campus 2016.
  • Ernst Fraenkel: Der Doppelstaat, Europäische Verlagsanstalt 1974.
  • Stephan Linck: Der Ordnung verpflichtet: Deutsche Polizei 1933—1945. Der Fall Flensburg, Schöningh 2000.
  • Hans Mommsen: Beamtentum im Dritten Reich. Mit ausgewählten Quellen zur nationalsozialistischen Beamtenpolitik, Deutsche Verlags-Anstalt 1966.
  • Robert Neisen: Das badische Innenministerium. In: Engehausen, Frank u. a. (Hrsg.): Die badischen und württembergischen Landesministerien in der Zeit des Nationalsozialismus. Veröffentlichungen der Kommission für geschichtliche Landeskunde Baden-Württemberg. Reihe B (Forschung), Bd. 220, Teilband 1 und 2.
  • Franz Neumann: Behemoth. Struktur und Praxis des Nationalsozialismus 1933—1944, Europäische Verlagsanstalt 1977.
  • Lutz Niethammer: Die Mitläuferfabrik. Entnazifizierung in Bayern, Dietz 1982.
  • Peter Nitschke: Polizei im NS-System, in: H.-J. Lange (Hrsg.): Staat, Demokratie und innere Sicherheit in Deutschland, Springer 2000.
  • Michael Ruck: Korpsgeist und Staatsbewußtsein. Beamte im deutschen Südwesten 1928 bis 1972, Oldenbourg Verlag 1996.
  • Cornelia Rauh-Kühne, Michael Ruck (Hrsg.): Regionale Eliten zwischen Diktatur und Demokratie. Baden und Württemberg 1930—1952, Oldenburg Verlag 1993.
  • Eberhard Stegerer: Jurist, Polizeidirektor und SS-Offizier in Freiburg (Günther Sacksofsky), in: Kalchthaler, Peter u. a. (Hrsg.) in Kooperation mit dem Stadtarchiv Freiburg: Nationalsozialismus in Freiburg. Begleitbuch zur Ausstellung des Augustinermuseums Freiburg vom 26. November 2016 bis 7. Oktober 2017, Petersberg 2016, S. 114–115.
  • Eberhard Stegerer: Die badischen Revier- und Gendarmeriebeamten im „Dritten Reich“. Tägliche Praxis im Bereich des Landeskommissärs Freiburg und NS-Ideologie, Göttingen 2018.
  • Eberhard Stegerer: Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich“. Umbruch und personelle Kontinuitäten 1933 und 1945, Göttingen 2019.
  • Karen Strobel, Brigitte Zwerger: Betrachtungen und Quellenstudien zur frühen völkischen Bewegung in Mannheim bis 1922, Marchivum Mannheim 2020.
  • Friedrich Wilhelm: Die Polizei im NS-Staat. Die Geschichte ihrer Organisation im Überblick, Schöningh 1999.

Einzelnachweise

  1. Vgl., Geburtsurkunde GLA 466-2 Nr. 9037.
  2. Nr. 868/1897 Standesamt Mannheim-Stadt.
  3. Lebenslauf Sacksofsky vom 10. August 1925 GLA 466-2 Nr. 9037.
  4. Lebenslauf Sacksofsky vom 10. August 1925 GLA 466-2 Nr. 9037.
  5. Vgl., GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9037, handschriftlicher Lebenslauf Sacksofsky vom 10. August 1925.
  6. Abt. Staatsarchiv Freiburg A 9571 Nr. 252 Bild 10.
  7. Abt. Staatsarchiv Freiburg A 95/1 Nr. 252 Bild 14.
  8. Vgl., Abt. Staatsarchiv Freiburg A 9571 Nr. 252 Bild 3.
  9. Zeitungsartikel des Hakenkreuzbanner vom 27. September 1933, Nr. 248, Seite 7.
  10. Karen Strobel, Brigitte Zwerger: Betrachtungen und Quellenstudien zur frühen völkischen Bewegung in Mannheim bis 1922 (Seiten 106 bis 116). Marchivum, September 2020, abgerufen am 18. November 2022.
  11. Riccardo Bavaj: Hybris und Gleichgewicht. Weimars "antidemokratisches Denken" und Kurt Sontheimers freiheitlich-demokratische Mission. In: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 3. 2006, abgerufen am 4. Februar 2023.
  12. Daniel Siemens: Politische Gewalt als emotionale Befriedigung. Richard F. Behrendts vergessener Geniestreich aus dem Jahr 1932. In: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 13. 2016, abgerufen am 4. Februar 2023.
  13. Vgl., Eberhard Stegerer; Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich“. Umbruch und personelle Kontinuität 1933 und 1945, Göttingen 2019, S. 140.
  14. VGL., BA Berlin NSDAP-Gaukartei (ehem. BDC), Mitglieds-Nr. 3104244.
  15. Vgl., Badische Presse/ Morgen-Ausgabe Mittwoch, den 4. Oktober 1933 Nr. 461. Seite 3.
  16. Vgl., GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Curtius, persönliche Verhältnisse, Heidelberg, 20. Juli 1948.
  17. Vgl., GLA Karlsruhe 233 Nr. 24638.
  18. Findbuch A 95/1 Sacksofsky, Günther; geb. 24.9.1901; Polizeidirektor Enthält: Verhalten Sacksofskys bei den Vorkommnissen im Rahmen der Saarfeier 1935 in Haltingen. Landesarchiv Baden-Württemberg. Staatsarchiv Freiburg, abgerufen am 18. November 2022.
  19. Vgl. FZ (Freiburger Zeitung) vom 22. April 1939, BI. 1, S. 3.
  20. Vgl., GLA Karlsruhe 233 Nr. 24638.
  21. Vgl. Dienstlaufbahn Sacksofsky GLA 466-2 Nr. 9036.
  22. Vgl., GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9026.
  23. Vgl., GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9026 (Personalakte Sacksofsky).
  24. Vgl., GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9026.
  25. Vgl., GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9026 (Personalakte Sacksofsky).
  26. Vgl., BA Berlin VBS 286 Nr. 6400037915 (SS-Führer-Personalakte und Karteikarte).
  27. Vgl., GLA Karlsruhe 4662-Nr. 9026.
  28. Vgl. GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9026.
  29. Eberhard Stegerer: Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich. Umbruch und personelle Kontinuitäten 1933 und 1945“, S. 142.
  30. Eberhard Stegerer: Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich“. Umbruch und personelle Kontinuitäten 1933 und 1945, S. 142.
  31. Eberhard Stegerer: Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich“. Umbruch und personelle Kontinuitäten 1933 und 1945, S. 142.
  32. Eberhard Stegerer: Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich“. Umbruch und personelle Kontinuitäten 1933 und 1945, S. 142.
  33. Vgl., GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474.
  34. GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9026.
  35. GLA Karlsruhe 465 q Nr. 38474, Klaus Curtius, persönliche Verhältnisse Sacksofsky, Heidelberg, 20. Juli 1948.
  36. Zit. n. GLA Karlsruhe 472, Zugang 1986-70, Nr. 846.
  37. Vgl., GLA Karlsruhe 466.2 Nr. 9036.
  38. Eberhard Stegerer: Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich“. Umbruch und personelle Kontinuitäten 1933 und 1945, S. 143.
  39. Eberhard Stegerer: Karrieren im Führungsbereich der badischen Polizei im „Dritten Reich“. Umbruch und personelle Kontinuitäten 1933 und 1945, S. 143.
  40. Vgl. StadtAF Freiburg K1/49, Teil 1, D und GLA Karlsruhe 466-2 Nr. 9025-9037, sowie GLA Karlsruhe 472, Zugang 1986-70, Nr. 846 (Personalakten Sacksofsky).
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